Baumgutachten

Baumkontrollen

Baumkontrollen sind kurze Inaugenscheinnahmen vom Boden aus, ob der Baum noch vital ist und insbesondere ob von dem Baum eine Gefahr ausgehen kann (Verkehrssicherheit)

Wenn Sie an Ihrem Baum Risse, Pilze, Faulstellen, Höhlen, Ab- oder angebrochene Teile des Baumes feststellen, sollten Sie eine Baumkontrolle in Erwägung ziehen. Auch starker Bewuchs, z.B. mit Efeu oder Misteln kann den Baum in seiner Vitalität beeinträchtigen und die Stabilität gefährden. Wenn Ihr Baum vor mehreren Jahren bereits schon einmal gekappt wurde und sich neue starke Äste unterhalb der Kappung gebildet haben, sollten Sie untersuchen lassen, ob es durch die Kappung Faulstellen gegeben hat und ob die neuen Äste noch eine ausreichend stabile Verbindung mit dem ursprünglich gewachsenen Baum haben (Bruchgefahr).

Ein solche Kontrolle empfehlen wir insbesondere nach besonderen Ereignissen wie Bruch, Sturm, Anfahrunfälle (durch KFZ), Baumaßnahmen (auch Grabungen und Überfahren des Bodens über der Wurzel mit schwerem Gerät), starke Trockenheit und erkennbar abgestorbene größere Baumteile.

Ergebnis einer Baumkontrolle:

  • Im Idealfall sind keine weiteren Maßnahmen notwendig
  • Empfehlung von Maßnahmen wie Kronenpflege oder Sicherungsmaßnahmen
  • Wenn durch die Kontrolle kein eindeutiges Ergebnis möglich ist, werden wir eine eingehende Baumuntersuchung empfehlen
  • Wenn Gefahr in Verzug ist, werden Maßnahmen ggf. auch direkt durchgeführt

Bei Einzelbäumen im privaten Umfeld können wir eine Baumkontrolle auch im Rahmen einer Beratung durchführen.

Regelmäßig führen wir auch Baumkontrollen für die öffentliche Hand in den vorgeschriebenen Intervallen durch.

Bei größeren Beständen erstellen wir auf Wunsch auch Kataster auf Basis geografischer Informationssysteme (GIS), die eine Übersicht aller Bäume und deren Zustand erlauben und die regelmäßig fortgeschrieben werden sollten. In diesen Kataster werden zu jedem Baum Grunddaten eingetragen (Art, Position, Standortbedingungen, Umfang und Höhe) und immer wieder die Ergebnisse von Kontrollen ergänzt (Zustand, Vitalität, Schädigungen, empfohlenen sowie durchgeführte Maßnahmen). Solche Kataster haben wir bereits für den gesamten öffentlichen Baumbestand einzelner Behörden erstellt.

 

Eingehende Baumuntersuchungen

Eine zeitlich aufwendigere Untersuchung ist notwendig, wenn eine rein visuelle Kontrolle nicht ausreicht, insbesondere wenn Zweifel hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestehen.

Dazu muss oftmals der Baum direkt in der Baumkrone visuell untersucht werden (je nach Situation mit Leitern, Seilklettertechnik oder Arbeitsbühnen).

Insbesondere für den Stamm und Starkäste können wir auch eine Schalltomographie durchführen.

Hierzu bringen wir rund um den Stamm eine dichte Reihe von Messgeräten an, die mit Hilfe von Schall die Holzstärken/ bzw. -dichten messen und daraus eine Grafik des Querschnitts erstellen. Ein Verfahren, dass man mit der Computertomografie in der Medizin vergleichen kann. Da wir über eigene Meßausrüstung verfügen, können wir eine solche Schallung jederzeit, auch kurzfristig durchführen.

Die Schalltomographie ist besonders baumschonend, da keine Verletzungen (Bohrungen usw.) des Baumes entstehen. Verfahren die nicht ohne Verletzungen auskommen lehnen wir ab. Diese entsprechen aus unserer Sicht nicht mehr dem Stand der Technik.

Für die Untersuchungen gibt es etablierte Richtlinien, die für uns selbstverständlich die Grundlage für alle Baumgutachten bilden:

FLL-Baumkontrollrichtlinien

FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien

 

Baumkataster

Die Erstellung von Baumkatastern bekommt eine immer größere Bedeutung für Gemeinden, Institute, Hausverwaltungen, Hotels und vielen anderen Immobilien mit Baumbestand, um sichere Bäume in einer Umgebung mit hoher Sicherheitserwartung für die Menschen zu gewährleisten.

Regelkontrollen bieten den Baumeigentümern Rechtssicherheit im Schadensfall, denn bei Starkwindereignissen kann es natürlich auch zu Astbrüchen oder Baumstürzen kommen, die dann von Hausversicherungen übernommen werden – fehlen die Regelkontrollen, ist das gerne ein „Aufhänger“ für Zahlungsverweigerung oder Minderung. Ist der Schäden auf eine Fehlbeurteilung des Kontrolleurs zurückzuführen, ist dieser Schadensersatzpflichtig.

Es ist laut vieler BGH Urteile keinem Eigentümer zuzumuten einen Baum zu fällen, weil dieser einmal umfallen könnte – eine jährliche Inaugenscheinnahme jedoch wohl.

Diese Ansicht verdeutlicht das Prinzip. Die roten Punkte kennzeichnen Bäume, die zu kontrollieren sind. Wichtig bei jedem Kataster ist die Dokumentation der Regelkontrollen mit der Aufnahme der Schäden, der Festlegung von Maßnahmen und der Feststellung der Verkehrssicherheit.

Klickt der Kontrolleur auf den ausgesuchten Baum, öffnet sich ein Fenster mit den Grunddaten. Hier werden Baumart, Alter Höhe und Breite sowie das Aufnahmedatum gespeichert.

Im nächsten Reiter werden die Kontrollen gespeichert, Schäden dokumentiert. Maßnahmen  festgelegt ……

…..und falls notwendig Bilddokumente hinterlegt

Im nächsten Schritt wird die Kontrolle durchgeführt: hier wird jede Kontrolle mit Kontrolldatum gespeichert, Schäden festgestellt, Maßnahmen festgelegt sowie die Dringlichkeit beurteilt. Bei akuter Gefahr wird jeder Kontrolleur sofort Maßnahmen einleiten (Absperrung des Gefahrenbereiches, Information an den Baumeigentümer). Der Zeitraum für die nächste Regelkontrolle wird festgelegt.

War die Kontrolle erfolgreich, erscheint der kontrollierte Baum im Kataster in grüner Farbe. Nach Ablauf des angegebenen Kontrollintervalls, verfärbt er sich automatisch rot und man kann mit einem Aufruf des Programms sehen, ob Handlungsbedarf besteht.

Hier nochmal am Beispiel eines Seniorenheims dargestellt: die roten Bäume müssen kontrolliert werden!

Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns bitte an. Gerne beraten wir Sie ausführlich und kostenfrei.

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